Für die Vergütung unserer Tätigkeit gilt grundsätzlich das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Die darin enthaltenen Bestimmungen knüpfen in der Mehrzahl der Fälle an den Wert der Angelegenheit und an die Schwierigkeit und den Umfang der Sache an. Wir werden Sie darüber informieren, auf welcher Grundlage die Abrechnung in Ihrem Fall basiert und welche Kosten voraussichtlich entstehen.
In geeigneten Fällen kann auch eine Vergütungsvereinbarung sinnvoll sein.
Wir werden Ihnen ebenfalls darstellen, ob und unter welchen Voraussetzungen Sie die bei uns entstandenen Kosten von Anderen ersetzt verlangen können.