Erbrecht

Im Erbfall begleiten und vertreten wir Sie gegenüber anderen Beteiligten und helfen Ihnen bei der Abwicklung des Nachlasses. Wir beraten Sie außerdem im Bereich der Vorsorge. Das beinhaltet die lebzeitige Übertragung von Vermögen und die Planung und Gestaltung der Erbfolge.

Besonders die Übergabe von Unternehmen und Grundvermögen an die nächste Generation bedürfen gründlicher Planung und Vorbereitung. Von immer größerer Bedeutung sind dabei - nach Inkrafttreten des Erbschaftssteuerreformgesetzes zum 01.01.2009 - die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten.

Nach Eintritt des Erbfalls stehen wir Ihnen selbstverständlich ebenfalls zur Seite, ob Sie  Erbe, Testamentsvollstrecker oder Pflichtteilsberechtiger sind. Erfahrungsgemäß stehen dabei die Auseinandersetzung mit den anderen Beteiligten und die Aufteilung des Nachlasses im Mittelpunkt. 

Wir unterstützen Sie ebenfalls bei Streitigkeiten mit Nachlassgläubigern und im Fall einer Überschuldung des Nachlasses.

Rechtsanwalt Andreas Menger