Ob Sie sachkundigen Rat bei der Scheidung der Ehe oder eine engagierte Vertretung in Ihrer Unterhaltsangelegenheit suchen - die Tätigkeitsfelder im Familienrecht sind vielschichtig und umfangreich.
In unserer täglichen Praxis geht es um folgende Schwerpunkte:
- Vertretung im Scheidungsverfahren
- Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern, Ehegatten und Eltern
- Elterliche Sorge und Umgang mit gemeinsamen Kindern
- Auseinandersetzung des in der Ehe erworbenen gemeinsamen Vermögens
- Durchführung des Zugewinnausgleichs
- Rechte an der gemeinsamen Ehewohnung und Aufteilung des Hausrats
- Ausgleich der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften
- Beratung und Gestaltung von Eheverträgen
- Vertretung in Gewaltschutzverfahren
- Unterhaltsregress zwischen "Scheinvater" und biologischem Vater
- Vaterschaftsanfechtung
- Adoptionsverfahren
- Namensrecht
Die besonderen und umfangreichen Rechts- und Verfahrensvorschriften machen das Familienrecht zu einem eigenständigen Rechtsgebiet. Nicht umsonst gehört die Spezialisierung im Familienrecht zu den ersten Fachanwaltschaften überhaupt.