Mietrecht

Mit dem Mietrecht, sowohl der Wohnraummiete als auch der Geschäftsraummiete, hat sich wohl jeder Bürger schon beschäftigen müssen. Der Mieter einer Wohnung benötigt Regelungen, die dem Schutz des Mittelpunkts seiner Existenz dienen. Der Vermieter benötigt Regelungen, die sein Eigentum schützen und den Wohnraum erhalten.

In diesem Spannungsfeld bewegt sich die Beratung bei

  • dem Abschluss eines Mietvertrags
  • der Beseitigung von Mängeln während der Dauer des Vertrags
  • der Geltendmachung von Mietminderungen
  • der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen
  • der Beendigung des Vertrags und Rückgabe der Wohnung
  • der Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen
  • der jährlichen Abrechnung der Betriebskosten und deren Überprüfung
  • der Mieterhöhung durch den Vermieter
  • der Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlungen
  • der Überprüfung von Heizkostenabrechnungen

Wichtig ist die rechtzeitige Überprüfung der Maßnahmen des Vermieters oder des Mieters, damit die oft kurzen Verjährungsfristen im Mietrecht nicht zum Verlust der eigenen Ansprüche führen.

Ihr Ansprechpartner im Mietrecht: Rechtsanwalt Dieter Strototte