Steuerrecht

Wir vertreten Sie in der Auseinandersetzung gegenüber dem Finanzamt außergerichtlich und vor den Finanzgerichten.

Im Vordergrund stehen dabei die Vertretung im Einspruchsverfahren gegen Steuerbescheide und die ggf. daran anschließende gerichtliche Klärung vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof. Dabei arbeiten wir gerne mit Ihrem Steuerberater zusammen.

Wir beraten Sie über die unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten und deren steuerliche Auswirkungen beim Entwurf von Verträgen und Testamenten. Von besonderer Bedeutung sind in diesem Bereich die Übertragung von Vermögen an die nachfolgende Generation und die Gestaltung der Unternehmensnachfolge.

Wir verteidigen Beschuldigte in Steuerstrafverfahren und Verfahren wegen Steuerordnungswidrigkeiten vor allen deutschen Gerichten. Im Ermittlungsverfahren stehen wir unseren Mandanten gegenüber der Steuerfahndung zur Seite. Besonders im privaten Bereich können eine Durchsuchung und die Beschlagnahme von Gegenständen und Unterlagen für die Betroffenen mit außergewöhnlichen Belastungen verbunden sein. Wir helfen Ihnen, sich in dieser Situation und gegenüber den Ermittlungsbeamten richtig zu verhalten.

Solange bei einer Steuerverfehlung noch keine konkreten Ermittlungen eingeleitet worden sind, können eine berichtigte Steuererklärung oder eine Selbstanzeige zur Straffreiheit führen. Wir zeigen unseren Mandanten die sich daraus ergebenden Möglichkeiten auf.

Rechtsanwalt Andreas Menger